Wann ist eine Traumabearbeitung kontraindiziert?

 



Wenn man akut selbstmord-gefährdet ist, an schwerem Substanzmissbrauch oder an einer akuten psychotischen Episode leidet, ist zunächst eine kriseninterventorische, psychiatrische Behandlung notwendig. Wenn es danach zu einer deutlichen psychischen Stabilisierung gekommen ist, ist eine ambulante oder stationäre Traumatherapie jedoch in vielen Fällen sinnvoll und möglich.

Wenn bei jemandem gerade eine akute schwere körperliche Erkrankungen (z.B. schwere Infektions- oder Organerkrankungen, Krebs, schwere Verletzungen nach einem Unfall etc.) festgestellt wurde, muss zunächst einmal diese behandelt werden, um körperlich wieder in einen einigermaßen stabilen Zustand zu gelangen. Während dessen kann in manchen Fällen eine unterstützende psychotherapeutische Begleitung sehr sinnvoll sein. Eine aufdeckende psychotherapeutische Behandlung sollte jedoch erst nach einer körperlichen Stabilisierungsphase angedacht werden.

Auch bei schweren akuten Belastungssituationen (z.B. Trennungssituation, schwere Erkrankung eines nahen Angehörigen o.ä.) sollte man erst die äußeren Belastungen abbauen und bewältigen, bevor man sich zusätzlichen inneren Belastungen zuwendet.

Wenn jemand schwere Probleme bei der sozialen Situation (Arbeits- und Wohnsituation, Lebensunterhalt etc.) hat, sollte es ebenfalls der erste Schritt sein, diese wieder in den Griff zu bekommen.

Wenn man auch aktuell noch neuen Traumatisierungen ausgesetzt ist (z.B. körperliche oder sexuelle Gewalt in der Familie) oder wenn noch Kontakt zu Täterkreisen besteht, ist ausschließlich eine stabilisierende Behandlung möglich. Das Ziel sollte dabei u.a. sein, zu lernen, neue Traumatisierungen zu unterbinden und sich von den Täter (-kreisen) zu lösen.